Alexander Saipa, Generalsekretär der SPD Niedersachsen, erklärt vor dem Hintergrund der Beratungen zur Reform des niedersächsischen Polizeigesetzes:

„Die niedersächsische SPD hat immer klar gestellt, dass wir kein Polizeigesetz mittragen werden, das gegen die Verfassung verstößt. Das bedeutet auch, dass im Zuge der parlamentarischen Beratungen vorgebrachte verfassungsrechtliche Bedenken mit großer Sorgfalt geprüft werden, um eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes zu gewährleisten.

Dass die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum niedersächsischen Polizeigesetz sorgfältig und gründlich geprüft wird, sollte jedoch für alle Mitglieder des Landtags und insbesondere für die Mitglieder des Innenausschusses eine Selbstverständlichkeit sein. Die Landtagsabgeordneten der SPD jedenfalls werden die nötige Sorgfalt nicht einem parlamentarischen Schnelldurchlauf opfern, der allein dazu dient, aus der Luft gegriffene Fristen einzuhalten. Die vorgebrachten Bedenken müssen geprüft werden – und zwar in der dafür notwendigen Zeit.

Zur Erinnerung: Das aktuelle Polizeigesetz stammt aus dem Jahr 2007. Die Diskussion über die Reform des Gesetzes beschäftigt die Landespolitik bereits seit einigen Jahren. Die verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes ist jetzt deutlich wichtiger als die Frage, ob das Polizeigesetz im Frühling oder im Sommer dieses Jahres vom Landtag verabschiedet wird.“

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