Auf Antrag der SPD Eversten hat die SPD Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg die Prüfung einer Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Hierzu hat die SPD-Fraktion folgende Pressemitteilung herausgegeben:

SPD-Fraktion für Prüfung von Zweckentfremdungssatzung 

In Oldenburg gibt es einige prominente Leerstände von Immobilien. Im Stadtwesten steht seit längerem das Hermann-Ehlers-Haus leer. Gleichzeitig gibt es einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum in einer stetig wachsenden Stadt. Die SPD Fraktion spricht sich daher für die Prüfung einer Zweckentfremdungssatzung aus. Die Idee dafür kam aus dem Ortsverein Eversten. 

„Wir haben in den vergangenen Jahren die Vorschläge der Verwaltung zur Bekämpfung des Leerstandes mitgetragen und auf freiwillige Lösungen gesetzt. Das war ein fairer Weg, weil wir Eigentümern und Verwaltung die Chance geben wollten, diese Leerstände ohne schärfere Eingriffe zu beheben. Doch die Realität zeigt: Diese Strategie hat nicht funktioniert“, erklärt Christoph Sahm, Co-Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Eversten. „Gebäude wie das Hermann-Ehlers-Haus stehen seit Jahren leer und verfallen, während in Oldenburg bezahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird.“ 

In Oldenburg wird seit Jahren über Möglichkeiten diskutiert, gegen den Missbrauch von Wohnraum vorzugehen. Immer wieder wurde dabei die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung thematisiert. Bisher setzte die Stadt vor allem auf Gespräche und freiwillige Lösungen. 

SPD-Ratsherr Dr. Florian Fortmann unterstreicht die Forderung: „Im Rat und in Ausschüssen wurden die Leerstände immer wieder thematisiert. Auch die Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung wurde diskutiert. Bisher wurde dieser Weg jedoch seitens der Politik abgelehnt. Doch Appelle und freiwillige Absprachen reichen offensichtlich nicht aus, um hier eine Veränderung zu bewirken. Wir brauchen endlich ein wirksames Instrument, um Wohnraum zurück in die Nutzung zu bringen – und das kann die Zweckentfremdungssatzung für große Immobilien wie das Hermann-Ehlers- Haus sein.“ 

Das niedersächsische Zweckentfremdungsgesetz eröffnet den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit, mit einer Satzung gegen den dauerhaften Leerstand von Wohnraum vorzugehen. Damit können Städte Bußgelder verhängen und Auflagen erlassen, wenn Wohnungen über längere Zeit leer stehen oder zweckentfremdet werden. In einigen Städten wie Lüneburg, Stade oder Göttingen ist eine solche Satzung bereits in Arbeit oder wurde bereits umgesetzt. 

„Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt, sondern Teil der Daseinsvorsorge. Wir können es uns nicht länger leisten, dass Häuser und Wohnungen leer stehen, während viele Menschen in unserer Stadt verzweifelt eine Bleibe suchen“, so Sahm weiter. „Wir haben bewusst zunächst den mildesten Weg gewählt. Jetzt sehen wir aber: Er reicht nicht aus. Deshalb müssen wir entschlossener handeln und eine Zweckentfremdungssatzung prüfen – im Interesse der Menschen in unserer Stadt.“