Seit Monaten erleben wir, dass Ehrenamtliche, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Politikerinnen und Politiker zunehmend Hass und Hetze ausgesetzt sind. Beleidigungen, Drohungen und Gewalt richten sich insbesondere gegen unsere ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker – und kommen fast immer von rechts. Dass Menschen, die sich für unsere Gesellschaft und die Rechtsstaatlichkeit einsetzen, eingeschüchtert und angegriffen werden, werden wir nicht hinnehmen. Wir werden alles dafür tun, um sie zu schützen – und wir werden alles dafür tun, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die unsere Demokratie und unser Zusammenleben vergiften wollen.

Hass ist kein Kavaliersdelikt!

Unser Ministerpräsident Stephan Weil hat dafür gesorgt, dass ab sofort alle Anzeigen gegen Hasskriminalität konsequent verfolgt werden und von den Staatsanwaltschaften nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden dürfen.

Bundesratsinitiative gegen Hasskriminalität

Niedersachsen wird eine Bundesratsinitiative einbringen, um schärfer gegen Hasskriminalität in den sozialen Medien vorzugehen. Das bedeutet: Es soll zukünftig möglich sein, Personen zu identifizieren, die Hass und Hetze im Internet verbreiten. Das bedeutet übrigens nicht, dass wir eine Klarnamenpflicht fordern!

Interview mit Ulrich Mädge

Dass das Anzeigen von Hasskommentaren und Beleidigungen richtig ist, hat zum Beispiel Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, bewiesen. Er hat sich dagegen gewehrt, die Hasskommentare angezeigt und vor Gericht Recht bekommen. Wir haben ihn nach seinen Erfahrungen gefragt. Hier geht’s zum Interview.

Was mache ich, wenn ich bedroht werde?

Zunächst gilt: Wenn Du akut bedroht wirst, wende Dich an die Polizei! Polizei-Dienststellen in Deiner Nähe bzw. die Online-Wache Niedersachsen findest du hier. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Beweise zu sichern und Anzeige zu erstatten! Für eine spätere strafrechtliche Verfolgung ist die Dokumentation der Hasskommentare absolut notwendig. Erstelle Screenshots von den Kommentaren auf z. B. Deiner Facebook-Seite, sichere die E-Mails als Datei, so dass keine Informationen verloren gehen (Screenshots oder eine Kopie des Textes sind nicht ausreichend!) und lösche keine Sprachnachrichten. Die Polizei muss dem Anfangsverdacht nachgehen und übermittelt ggf. den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob Anklage erhoben wird.