Manchmal kommen besonders wichtige Entscheidungen in Berlin besonders unauffällig daher. Am Mittwoch gab’s dafür ein besonders gutes Beispiel: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tagte gerade einmal zwanzig Minuten (das habe ich in Berlin noch nie erlebt!) und – zack – war das Kooperationsverbot weg.

Der Anlass dafür war der sogenannte Digitalpakt: Der Bund will die digitale Ausstattung an den Schulen in den nächsten Jahren mit fünf Milliarden Euro unterstützen. Gute Sache, da waren sich alle einig, aber die Sache hatte einen Haken: Seit mehr als zehn Jahren gibt es im Grundgesetz das Kooperationsverbot, das Bundesinvestitionen in den Bildungseinrichtungen der Länder untersagt.

Das hat mir noch nie eingeleuchtet: In allen Reden wird die große Bedeutung der Bildung betont, aber die Verfassung verbietet eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern in dieser entscheidenden Frage?

Der jahrelange Einsatz gegen dieses Verbot hat sich gelohnt. Im Bundestag ist die Grundgesetzänderung fast einstimmig angenommen worden (nur die AfD war dagegen). Wenn im März auch noch der Bundesrat zustimmt, sind solche Investitionen künftig möglich, natürlich mit einigen einschränkenden Bedingungen, aber im Grundsatz klipp und klar. Bundespolitiker, die eine Ausplünderung der Bundeskasse befürchtet haben, und Landespolitiker, die das Ende des Föderalismus befürchteten, haben am Ende ihre Bedenken zurückgestellt. Gut so!

Tja, und so sind die kürzesten Sitzungen manchmal die besten.

Ich wünsche Euch eine gute Woche.